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   VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09   

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VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09 (https://dejure.org/2011,12985)
VG Minden, Entscheidung vom 22.06.2011 - 3 K 2236/09 (https://dejure.org/2011,12985)
VG Minden, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 3 K 2236/09 (https://dejure.org/2011,12985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von vor dem 1. April 2005 enstandenen Rundfunkgebührenforderungen bemisst sich nach den Verjährungsvorschriften des BGB; Beurteilung der Verjährung von vor dem 1. April 2005 enstandenen Rundfunkgebührenforderungen nach den Verjährungsvorschriften des BGB; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus muss EUR 242.131,88 Rundfunkgebühren nachzahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Antrag vergessen - Klinik muss 242.000 Euro TV-Gebühren zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mühlenkreiskliniken müssen Rundfunkgebühren nachzahlen - Gebührenschuld des Krankenhauses nach Übergang auf neue Trägerschaft nicht verjährt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Das Oberverwaltungsgericht NRW ging und geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung - vgl. Beschlüsse vom 11. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris, und vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - davon aus, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. regelmäßig erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Beklagte Kenntnis von den die Gebührenschuld begründenden Tatsachen und der Person des Rundfunkteilnehmers erlangt hat.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2002, a.a.O., Rdnr. 41.

    Ebenfalls offen gelassen von OVG NRW, Urteil vom 11. September 2002, a.a.O., juris, Rdnr. 28 am Ende.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 368/04
    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Selbst wenn man das Verwaltungsverfahrensgesetz trotz der Ausschlussregelung in § 2 Abs. 1 insoweit für anwendbar hält, vgl. zu dieser Problematik OVG NRW, Urteil vom 29. April 2008 - 19 A 368/04 -, juris, sind die verwaltungsverfahrensrechtlichen Normen unter Berücksichtigung der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auszulegen, der als Spezialgesetz Vorrang genießt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Dieser Ansatz des Oberverwaltungsgerichts NRW weicht ab von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und der Kommentarliteratur, vgl. etwa Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, NVwZ-RR 1994, 129, mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 6 A 23/86 - Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Gall in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rdnr. 55; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, nach der hinreichender Schutz vor Gebührenausfällen infolge verspäteter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten dadurch gewährleistet sein soll, dass der Verjährungseinrede eines Rundfunkteilnehmers, der seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist, der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden könne.
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Dieser Ansatz des Oberverwaltungsgerichts NRW weicht ab von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und der Kommentarliteratur, vgl. etwa Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, NVwZ-RR 1994, 129, mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 6 A 23/86 - Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Gall in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rdnr. 55; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, nach der hinreichender Schutz vor Gebührenausfällen infolge verspäteter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten dadurch gewährleistet sein soll, dass der Verjährungseinrede eines Rundfunkteilnehmers, der seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist, der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden könne.
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Dieser Ansatz des Oberverwaltungsgerichts NRW weicht ab von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und der Kommentarliteratur, vgl. etwa Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, NVwZ-RR 1994, 129, mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 6 A 23/86 - Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Gall in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rdnr. 55; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, nach der hinreichender Schutz vor Gebührenausfällen infolge verspäteter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten dadurch gewährleistet sein soll, dass der Verjährungseinrede eines Rundfunkteilnehmers, der seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist, der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 8 E 246/09

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Nachweis; Verjährung des

    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    Das Oberverwaltungsgericht NRW ging und geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung - vgl. Beschlüsse vom 11. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris, und vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - davon aus, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. regelmäßig erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Beklagte Kenntnis von den die Gebührenschuld begründenden Tatsachen und der Person des Rundfunkteilnehmers erlangt hat.
  • VG Arnsberg, 28.06.2010 - 14 K 1461/09

    Rückwirkende Heranziehung eines Krankenhauses zu Rundfunkgebühren für die Jahre

    Auszug aus VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09
    A.A. wohl VG Arnsberg, Urteil vom 28. Juni 2010 - 14 K 1461/09 -, Urteilsabdruck S. 10, nicht rechtskräftig.
  • VG München, 08.05.2012 - M 6b K 11.2709

    Rundfunkgebührenpflicht

    Verletzt aber ein Rundfunkgebührenteilnehmer seine ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV auch im Falle eines Wohnungswechsels obliegende Anzeigepflicht, die im Übrigen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ist es dem Beklagten deswegen nicht möglich, seine Ansprüche mittels der ihm nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag einzig rechtlich zulässigen Möglichkeit der Festsetzung durch Gebührenbescheid rechtzeitig geltend zu machen, stellt sich das Berufen auf Verjährung als Handeln wider Treu und Glauben und daher rechtsmissbräuchlich dar (vgl. VG Minden vom 22.6.2011, 3 K 2236/09, BayVGH vom 4.5.2010, 7 ZB 09.2551, OVG Sachsen-Anhalt vom 19.3.2010, 3 M 330/09 sowie VG München vom 11.8.2006, M 6a K 05.5975).
  • VG München, 26.10.2012 - M 6a K 11.6241

    Rundfunkgebühren; Doppelzahlung; Erstattungsanspruch; Verjährung

    (vgl. VG München vom 8.5.2012, M 6a K 11.2709, VG Minden vom 22.6.2011, 3 K 2236/09, BayVGH vom 4.5.2010, 7 ZB 09.2551, OVG Sachsen-Anhalt vom 19.3.2010, 3 M 330/09).
  • VG Minden, 29.09.2010 - 3 K 213/09

    Eine der Klagen der Mühlenkreiskliniken gegen Rundfunkgebühren erfolglos

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 3 K 2236/09 und den zu beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgängen Bezug genommen.
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